
1.1 Mit Zustellung der schriftlichen Buchungsbestätigung und dem fristgerechten Eingang der Vorschusszahlung (vgl. 2.1) kommt der Beherbergungsvertrag zwischen FeWo Baumgartenbrück und dem Mieter zustande. Der Mieter muss volljährig sein. Der Abschluss eines Mietvertrages für "Dritte“ ist nicht möglich.
1.2 Der Mieter verpflichtet sich, seine Adressdaten vollständig und korrekt anzugeben. Er sichert zu, dass nur die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl die Wohnung bewohnt.
1.3 Der Vermieter verpflichtet sich zur vertragsgemäßen ordentlichen Überlassung der Ferienwohnung gemäß der Buchungsbestätigung. Für Ereignisse und Folgen höherer Gewalt wie Störungen der öffentlichen Wasser- und Stromversorgung wird keine Haftung seitens des Vermieters übernommen.
2.1 Der Mieter verpflichtet sich bei Buchungen bis zu 1 Monat vor Mietantritt nach Erhalt der Buchungsbestätigung nebst Rechnung, eine Zahlung in Höhe von 50 % auf den Mietpreis als sogenannte Sicherungsoption auf das Konto des Vermieters binnen 10 Tagen, bei kurzfristigeren Buchungen binnen 5 Tagen, zu leisten. Mit erfolgter Vorschusszahlung bestätigt der Mieter gleichzeitig, die ihm ebenfalls mit Rechnung zugegangenen AGB`s anzuerkennen.
2.2 Dieser Sicherungsbetrag wird bei Anreise vollumfänglich auf den Mietbetrag verrechnet. Der Restbetrag ist am Anreisetag zu zahlen. Bei Nichtzahlung oder nicht fristgerechter Zahlung des Vorschusses ist die Buchungsbestätigung hinfällig.
2.3 Eine Stornierung des geschlossenen Mietvertrages lt. Buchungsbestätigung kann nur schriftlich durch den Mieter erfolgen.
Bezüglich der Kostenerstattung der Vorschusszahlung gilt folgendes als vereinbart:
Stornierungszeitraum - Erstattung der Vorschusszahlung
2 Monate oder länger vor Mietbeginn - 100 %
1 bis 2 Monate vor Mietbeginn - 50 %
10 Tage bis 1 Monat vor Mietbeginn - 25 %
weniger als 10 Tage - keine Erstattung
2.3 Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Kostenerstattung.
3.1 Dem Mieter steht die Ferienwohnung am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.
3.2 Eine spätere Abreise ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters möglich.
4.1 Alle im Mietobjekt enthaltenen Möbel, Gegenstände, Elektrogeräte sowie das Mietobjekt selbst, sind schonend zu behandeln. Jegliches Inventar der Ferienwohnung ist in der Wohnung zu belassen und dem Vermieter bei Abreise wieder vollständig zu übergeben.
4.2 Der Mieter haftet für Beschädigungen des Inventars oder des Mietobjektes jeglicher Art. Schäden sowie Mängel, die in der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.
4.3 Bei Abreise sollte die Ferienwohnung so aussehen, wie Sie sie übernommen haben, ausgenommen von der Endreinigung. Diese übernehmen wir für Sie. Bei übermäßiger Verschmutzung (Betten, Wände, Polster usw.) behält sich der Vermieter vor, dies in Rechnung zu stellen.
4.4 Dem Mieter ist es untersagt, die Wohnungsschlüssel nachzumachen oder an Dritte zu übergeben.
4.5 Haustiere sind in den Wohnungen aus Rücksicht auf Allergiker nicht gestattet.
4.6 Das Rauchen und jegliches offenes Feuer sind in den Wohnungen nicht gestattet. Alle Räume sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet.
4.7 Nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarn, vermeiden Sie übertriebene Lautstärke z.B. bei der Radio oder TV Nutzung.
Jegliche Nichtbeachtung der Punkte 4.4 – 4.7 berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
5.1 Eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages ist jederzeit ohne Frist möglich, wenn sich ein Mieter vertragswidrig verhält. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall der groben Vertragsverletzung nicht.
5.2 Bei höherer Gewalt oder anderer selbst unverschuldeter Umstände, die die Erfüllung des Vertrages durch den Vermieter unmöglich machen, hat dieser das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Hat das Mietverhältnis noch nicht begonnen, erfolgt eine Rückerstattung der Vorschusszahlung i. H. von 100 %, bei bereits laufender Mietdauer eine anteilige Erstattung.
Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz der Anreisekosten oder jeglicher Folgekosten für den Mieter.
6.1 Die Ferienwohnungen sind mit einer Grundausstattung von Verbrauchsmaterialien ausreichend jenach Mietdauer versehen.
6.2 Die in den Wohnungen gestellten Handtücher, Decken usw. sowie jegliches Inventar sind zur Innenverwendung vorgesehen und nicht im Außenbereich zu benutzen. Ausgenommen sind von dieser Vorschrift Gläser, Besteck und Geschirr, die zur Nutzung auf der zur Ferienwohnung gehörenden Terrasse bei z. B. Mahlzeiten benutzt werden.
6.3 Das Betreten des Grundstücks sowie die Nutzung aller Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet weder für entstandenen Körper- oder Sachschaden des Mieters noch seiner begleitenden Personen.
7.1 Gerichtstand ist das für das Mietobjekt zuständige Amts-/ Landgericht.
7.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, der keinen festen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird dies durch eine sinngemäß der am nächsten kommenden Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.